Befugniserteilung
Die VPA hat durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) eine Bestätigung bekommen dass sie gemäß § 23 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) befugt ist, für Produkte im Geltungsbereich des ProdSG entsprechend den Bestimmungen des Bescheides Az. ZLS-Z1421-2017/34-1 nach § 20 ProdSG das GS-Zeichen zuzuerkennen. | ![]() ![]() |